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Literatur Deutsch Copyrights 2001 |
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Menschenwürde und Völkerrecht. Mensch, Gerechtigkeit,
Frieden. I. Der Mensch und seine Würde Der Begriff der
Menschenwürde ist Teil zahlreicher völkerrechtsrelevanter internationaler
Dokumente. Es fehlte aber bislang eine ausführliche Untersuchung dieses
Begriffes, die nicht bewußt oder unbewußt ein Vorverständnis von Würde
zugrundelegt, von dem sie dann ausgeht. Der Begriff der
Menschenwürde kann nicht verstanden werden ohne ein Verständnis der
verschiedenen Menschenbilder, die schon vom Begriff her Anknüpfungspunkte für
die Menschenwürde sind. Die Untersuchung zeigt: alle menschlichen Züge, die
die Menschenbilder durch die Jahrhunderte
zeigen (“der Mensch als Ruhm und Abscheu des Universums”, Pascal; der
Mensch als “bloße Konvention”, z. B. tibet. Buddhismus), lassen sich als
Facetten des einen menschlichen Wesens begreifen. Die Untersuchung zeigt
die Menschenwürde in Wechselbeziehung mit den Menschenrechten, die ihr
entspringen, durch die sie aber auch gleichzeitig gebildet wird. Eine Analyse der
Einzelrechte ergibt, daß sich diese auf die Aspekte der Freiheit oder der
Gleichheit zurückführen lassen. Die Gleichheit tritt dabei auf die Seite der
Freiheit (Gleichheit in Freiheit). Dies in Verbindung mit
Folgerungen aus dem Verständnis vom Menschen ergibt, daß der Kern der Menschenwürde
in der “Authentizität”, der Freiheit
zum eigenen Sein besteht. Dies
bedeutet, ihre Gestalt in der äußeren Welt kann sich nicht nur von Kultur zu
Kultur, sondern auch von Mensch zu Mensch unterscheiden. Dies stellt
erhebliche, aber nicht unerfüllbare Anforderungen an die Erkenntnisfähigkeit
der Rechtsanwender. Inhaltlich führt diese Ansicht zu keinen Problemen, da
nicht nur die die Menschenwürde betreffenden Normen, sondern alle Normen in
praktischer Konkordanz auszulegen sind. Die Freiheit ist daher Freiheit,
soweit die übrigen Normen diese nicht einschränken, die einschränkenden
Normen aber sind wiederum im Lichte der Menschenwürde auszulegen. II. Menschenwürde, Gerechtigkeit und Frieden Bereits die Präambel der
allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zeigt die Verbindung zwischen Würde,
Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden, die freilich in Normen und Literatur
zuvor nicht tiefergehend untersucht wurde. Es handelt sich um
wesentliche Ziele des Völkerrechts. Die Menschenwürde erscheint dabei als auf
den Menschen bezogene Form der Gerechtigkeit. Sie führt, wird sie rechtlich
beachtet und unter Beachtung des Rechts in Übereinstimmung mit dem eigenen
Sein gelebt, zum Frieden. (Gedanke: Freiheit zum eigenen Sein erfordert
Erkenntnis des eigenen Seins, sich selbst zu erkennen heißt, bewußt zu
werden, bewußt zu werden heißt, wie sich aus der Psychologie C. G. Jungs
ergibt, keine Vorurteile und falschen Bilder mehr auf andere zu projezieren,
womit ein wesentlicher Konfliktfaktor zwischen den Staaten, die auf den
Menschen basieren, entfällt). Wenn Sie mehr lesen möchten, können Sie dies in der im folgenden genannten Arbeit tun:
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